Lendico ist als Vermittler zwischen privaten Geldgebern und privaten Kreditnehmer der neue Kreditmarktplatz Deutschlands. Vorzüge des Lendico Modells für Kreditgeber: --------------------------------------------------- - konstante und hohe Rendite - geringe Kursschwankungen - hohe Transparanz - geringeres Verlustrisiko durch Investitionsstreuung - vollständige Ratentilgung
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Lendico Partnerprogramms 1. Präambel Die Lendico Deutschland GmbH (nachfolgend Lendico Deutschland genannt), Neue Grünstraße 27, 10179 Berlin stellt ihren Kooperationspartnern mit Lendico Partnerprogramm eine Informationsplattform und ein webbasiertes Statistik- und Trackingtool zur Verfügung, welches die exakte Erfassung und Abrechnung der erbrachten Vermittlungsleistung (Views / Klicks / Leads / Sales) für Werbekunden ermöglicht. 2. Geltungsbereich 2.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind ausschließliche Grundlage aller Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge zwischen Lendico Deutschland und dem jeweiligen Kooperationspartner. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich des Weiteren auf alle angebotenen Dienstleistungen von Lendico Deutschland in Zusammenhang mit dem Lendico Partnerprogramm. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien gültig. Eventuell vorhandene Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners, die den hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, sind unwirksam. Lendico Deutschland widerspricht an dieser Stelle etwaigen Gegenbestätigungen des Kooperationspartners unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen. 2.2. Nebenabreden zu, sowie Änderungen oder Ergänzungen der Kooperationsvereinbarungen/Programmbeschreibungen zwischen Lendico Deutschland und dem Kooperationspartner bedürfen der Schriftform. Nur derart gestaltete Verträge sind wirksam. Vereinbarungen per E-Mail sind hierzu ausreichend. 3 . Begriffsklärungen/Definitionen 3.1. Lendico Partnerprogramm Lendico Partnerprogramm ist ein von der Lendico Deutschland betriebener Mehrwertdienst. Lendico Deutschland bezeichnet alle Dienste, welche die Lendico Deutschland Ihren Kooperationspartnern im geschlossenen und offenen Nutzungsbereich unter Lendico Partnerprogramm zur Verfügung stellt. Lendico Deutschland betreibt einen geschlossenen Nutzungsbereich, der nur registrierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Im geschlossenen Nutzungsbereich sind alle Funktionalitäten rund um die Messung, Darstellung, Abrechnung und Vergütung der erbrachten Vermittlungsleistung verfügbar. Alle angebotenen Mehrwertdienste auf Lendico Partnerprogramm zielen direkt oder indirekt auf die Vermittlung bzw. den Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen über Online-Marketing-Maßnahmen. 3.2. Kooperationspartner „Kooperationspartner“ sind eigenständig auftretende natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen der Erbringung einer vorab individuell definierten Dienstleistung zielgerichtet mit Lendico Deutschland zusammenarbeiten. Die Leistung der Kooperationspartner besteht in der Erbringung von Media-Leistungen zur Absatzförderung der beworbenen Waren und Dienstleistungen über das Internet. Die Vergütung hierfür erfolgt erfolgsabhängig. 3.3. Kooperationsvertrag Der Kooperationsvertrag wird zwischen Lendico Deutschland und dem Kooperationspartner geschlossen und dient als rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien. Der Kooperationsvertrag setzt die Anerkenntnis der AGBs durch den Kooperationspartner voraus. Der gültige Kooperationsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Nutzung des geschlossenen Bereichs auf Lendico Partnerprogramm und Voraussetzung für die Bewerbung des Kooperationspartners bei einzelnen Werbekunden/Produkten zur Aufnahme der Vermarktung. (Siehe auch Abschnitt. 5.2. bis 5.4.) 3.4. Werbekunde „Werbekunde“ bezeichnet das Unternehmen bzw. den Unternehmer oder den Anbieter, welches/er Lendico Deutschland mit der Online-Vermarktung seiner/ihrer Produkte oder Dienstleistungen und/oder der Umsetzung einer Werbekampagne beauftragt. 3.5. Programmbeschreibung Die Programmbeschreibung fixiert die individuellen vertraglichen Regelungen (siehe Abschnitt 6.1) zwischen Lendico Deutschland und dem Kooperationspartner. Die Programmbeschreibung wird dem Kooperationspartner im geschlossenen Bereich von Lendico Partnerprogramm angezeigt. Im Rahmen der Anmeldung zu einem Programm des Werbekunden, muss der Kooperationspartner der Programmbeschreibung zustimmen. Ergänzend zur Programmbeschreibung je Werbekunde können weitere Vermarktungsbedingungen je Werbekunde definiert werden. 3.6. Digitale Medien des Kooperationspartners Der Kooperationspartner meldet sich bei Lendico Partnerprogramm mit einem oder mehreren digitalen Medien an. Digitales Medium bezeichnet dabei die Werbefläche (Webseite, E-Mail Verteiler etc.), das verwendete Online Instrumentarium (z.B. Display Advertising, Vermarktungswege über Dritte (Paid Listings, Social Media etc.) über die der Kooperationspartner die über Lendico Partnerprogramm angebotenen Produkte oder Dienstleistungen vermarktet. Jedes durch Lendico Deutschland geprüfte und akzeptierte digitale Medium kann dazu verwendet werden, die Produkte und Dienstleistungen der Werbekunden zu bewerben. 3.7. Account „Account“ ist der von Lendico Deutschland freigegebene, rechtmäßige Zugang des Kooperationspartners zu Lendico Partnerprogramm. Um die Freigabe und damit einen rechtmäßigen Zugang zu erhalten, ist die wahrheitsgemäße Angabe der geforderten Anmeldedaten, sowie die Prüfung und Annahme der Bewerbung durch Lendico Deutschland erforderlich. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, jede Änderung seiner Daten unverzüglich in seinem Account vorzunehmen. 3.8. User User sind Besucher der digitalen Medien des Kooperationspartners, die mittels der auf Lendico Partnerprogramm bereitgestellten Trackinglinks auf die Seiten der Werbekunden geleitet werden. 3.9. Trackinglink Als „Trackinglink“ wird ein Hyperlink bezeichnet, der einen User von der Website des Kooperationspartners auf die Internetpräsenz des Werbekunden leitet und dazu geeignet ist, diese Weiterleitung in hierfür erstellten Datenbank-Systemen aufzuzeichnen. Die Trackinglinks werden dem Kooperationspartner in Form von Textlinks, Bannern, Formularen oder Produktkatalogen über Lendico Partnerprogramm bereitgestellt und dürfen nur in unveränderter Form eingesetzt werden, um die ordnungsgemäße Transaktionsmessung sicherzustellen. 3.10. Cookie-/Zählpixel-Tracking Als „Tracking“ wird die Messung und Zuordnung von User-Aktionen und Transaktionen zu einzelnen Kooperationspartnern bezeichnet. Lendico Deutschland nutzt hierzu grundsätzlich ein Cookie-basiertes Zählpixeltracking. Als „Cookie“ wird eine Textdatei auf einem Computer bezeichnet, die dazu dient, Informationen durch einen Webserver zu hinterlegen und bei einem späteren Seitenaufruf vom gleichen Webserver wieder auszulesen. Als „Zählpixel“ wird der auf der Bestätigungsseite, des für den jeweiligen Lead/Sale definierten Onlineprozesses implementierte Trackingcode zur Übergabe von Lead- oder Sale-Daten an Lendico Partnerprogramm bezeichnet. Die Implementierung des Zählpixels erfolgt durch den Werbekunden. Beim Aufruf der Website eines Werbekunden über die Seiten eines Kooperationspartners wird auf dem Rechner des Users ein Cookie gesetzt, welches die spätere Zuordnung eventueller Transaktionen des Users zum jeweiligen Kooperationspartner im Rahmen der festgesetzten Cookielaufzeit ermöglicht. Bei Aufruf der Bestätigungsseite wird zunächst geprüft, ob ein dem Zählpixel entsprechendes, gültiges Cookie auf dem Rechner des Users vorhanden ist. Ist dies der Fall, werden alle für die Wertung und Provisionierung des Kooperationspartners relevanten Daten mittels des Zählpixels an Lendico Partnerprogramm übergeben und in der Statistik verzeichnet. Die Gültigkeit des Cookies beträgt in der Regel 30-60 Tage. Abweichende Cookie-Laufzeiten werden in der Programmbeschreibung bekannt gegeben. Beim Tracking über Lendico Partnerprogramm werden ausschließlich anonymisierte Cookies gesetzt, die keinerlei personenbezogenen Daten über den User enthalten. Hiervon abweichend behält sich Lendico Deutschland vor, andere geeignete Verfahren zur Transaktionsmessung einzusetzen. Sofern ein vom Cookie-/Zählpixel-Tracking abweichendes Trackingverfahren eingesetzt wird, erfolgt ein Hinweis in der jeweiligen Programmbeschreibung des Werbekunden auf Lendico Partnerprogramm. 3.11. Post-View-Tracking Post-View-Tracking ist eine Form des Cookie-/Zählpixel-Tracking. Beim Post-View-Tracking wird bereits bei Auslieferung des Werbemittels eine Cookie auf dem Computer des Users gesetzt. Wenn der User innerhalb eines festgelegten Zeitspanne den vergütungsrelevanten Prozess beim Werbekunden durchläuft, wird die gezählte Transaktion Lead/Sale dem Kooperationspartner zugeordnet, bei dem der User das letzte Mal einen Werbemittelkontakt hatte. Die Wertigkeit von Klick-Cookies im Verhältnis zu View-Cookies wird auf Basis der Vorgaben des Werbekunden definiert. Standard ist aber das der Klick-Cookie eine höhere Wertigkeit gegenüber dem View-Cookie hat. Sofern Post-View-Tracking zum Einsatz kommt, finden sich ergänzende Regelungen zur Sichtbarkeit des Werbemittels auf Werbeflächen des Kooperationspartners, Cookie-Laufzeit und Provisionshöhe in der jeweiligen Programmbeschreibung. 3.12. Klick Als „Klick“ wird die Weiterleitung eines Users von einer Website des Kooperationspartners auf die Website des Werbekunden bezeichnet. Die Messung und Aufzeichnung der Klickzahlen über Lendico Partnerprogramm erfolgt durch den Einsatz von Trackinglinks. 3.13. Unique Klick Unique Klicks sind Klicks von realen Usern (maschinell generierte Klicks jeglicher Art werden ausgefiltert), die innerhalb einer vorgegebenen Zeit gezählt werden. Innerhalb der vorgegebenen Zeit, wird dabei nur ein Klick je Trackinglink durch den User akzeptiert. Die Erkennung der User erfolgt cookiebasiert. Die Anzahl der Unique Klicks kann nach detaillierter Prüfung im Zweifelsfall variieren. Lendico Deutschland behält sich vor, jeden generierten Klick weiteren nicht-maschinellen Prüfungen zu unterziehen. 3.14. Lead Als „Lead“ wird die vollständige Durchführung einer vorab fest definierten Aktion gemäß jeweiliger Programmbeschreibung des Werbekunden durch einen User auf der Website des Werbekunden bezeichnet. Als Lead gilt bspw. das vollständige Ausfüllen eines Online-Adressformulars. 3.15. Sale Als „Sale“ wird die vollständige Erfüllung eines schuldrechtlichen Vertrags durch einen User auf der Website des Werbekunden bezeichnet. Als Sale gilt bspw. der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in einem Onlineshop, oder die erfolgreiche Vermittlung eines zur Auszahlung gekommenen Kredits. 3.16. Life-Time-Provision Bei einer Life-Time-Provision erhält der Kooperationspartner für jeden durch den vermittelten Kunden generierten Umsatz eine bestimmte Provision. Die Zahlung der Provision ist grundsätzlich auf die Laufzeit des Programms des Werbekunden beschränkt. Hiervon abweichend, kann in der jeweiligen Programmbeschreibung eine individuelle Definition der Life-Time-Provision (z.B. zeitlich befristet) erfolgen. 3.17. Produkt-Daten Lendico Deutschland stellt dem Kooperationspartner Produkt-Daten im geschlossenen Bereich von Lendico Partnerprogramm zur Verfügung. Produkt-Daten dienen dem Kooperationspartner als Basis für die Erstellung eigener interaktiver Vergleiche und Werbemittel. Trotz sorgfältiger Konzeptionierung und Pflege der Produkt-Daten schließt Lendico Deutschland die Haftung für Fehler aus, die sich aus der Programmierung oder/und durch veraltete oder unrichtige Daten ergeben. Lendico Deutschland behält sich vor, die Produkt-Daten jederzeit zu modifizieren, anzupassen bzw. aus der Vermarktung zu nehmen. Werden die Produkt-Daten ganz oder teilweise aus der Vermarktung genommen, informiert Lendico Deutschland die Kooperationspartner mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Tagen. (4….8) 9. Pflichten des Kooperationspartners 9.1. Anerkenntnis AGB Mit seiner Registrierung und Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Lendico Deutschland erkennt der Kooperationspartner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich als verbindlich an. Ferner erklärt sich der Kooperationspartner mit der Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die jeweilige Programmbeschreibung des Werbekunden einverstanden. 9.2. Rechte an der Werbefläche Der Kooperationspartner bestätigt, dass er sämtliche Rechte an der angemeldeten Werbefläche besitzt. Sofern er die Werbefläche im Namen Dritter anmeldet, hat der Kooperationspartner unaufgefordert den Nachweis der Berechtigung zu erbringen. 9.3. Leistungserschleichung durch Manipulation oder Täuschung Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen der Werbekunden so zu gestalten, dass eine Leistungserschleichung durch Manipulation oder Täuschung auszuschließen ist. Alle Interaktionen mit Dritten, wie bspw. Suchmaschineneinträge, Listung in Verzeichnissen oder Linklisten, müssen grundsätzlich zu gültigen Transaktionen (Klicks, Leads und Sales) führen. 9.4. Nutzung der Trackinglinks Der Kooperationspartner verpflichtet sich, ausschließlich die von Lendico Deutschland über Lendico Partnerprogramm bereitgestellten, mit den zur Online-Erfolgsmessung erforderlichen Trackinglinks versehene Werbemittel (Text, Banner, HTML, Flash, Formulare etc.) zu verwenden. Die bereitgestellten Quellcodes dürfen nicht verändert und ausschließlich auf den angegebenen Werbeflächen des Kooperationspartners verwendet werden. Jede Weitergabe der Werbemittel an Dritte ist zustimmungsbedürftig. Für die Zustimmung seitens Lendico Deutschland ist die Schriftform erforderlich. Eine Zustimmung via E-Mail ist hierbei ausreichend. 9.5. E-Mail-Marketing Betreibt der Kooperationspartner E-Mail-Marketing verpflichtet er sich zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Besonders zu berücksichtigen sind dabei § 7 Abs. 1-3 UWG, sowie die entsprechende Rechtsprechung. Insbesondere hat der Kooperationspartner darüber Nachweis zu führen, dass jeder User der Zustellung von WerbE-Mails per Double-Opt-In ausdrücklich zugestimmt hat. Darüber hinaus müssen die E-Mails ein Impressum nach § 5 TMG aufweisen. Jeder E-Mail Content ist vor Versand Lendico Deutschland zur Abnahme vorzulegen. Die Abnahme der E-Mail seitens Lendico Deutschland erfolgt schriftlich per Mail. 9.6. Kennzeichnung nach § 5 TMG Der Kooperationspartner hat sein Angebot nach § 5 TMG zu kennzeichnen. 9.7. Qualität der Vermarktungskanäle Der Kooperationspartner verpflichtet sich, zur Bewerbung der Lendico Deutschland-Werbekunden ausschließlich Websites zu verwenden, die nicht dazu geeignet sind, deren Ruf oder die Wertschätzung der Ware, Dienstleistung, Marke oder des Geschäftsbetriebes zu schädigen. Die Nutzung der Marke oder sonstiger Rechte des Werbekunden ist gesondert in den jeweiligen Programmbeschreibungen definiert. Ferner erklärt sich der Kooperationspartner bereit, alle gesetzlichen Vorschriften des Verbraucherschutzes einzuhalten und zu berücksichtigen. Werbeflächen mit pornografischen, rechtsradikalen, diskriminierenden, illegalen oder gegen geltendes deutsches Recht verstoßenden Inhalten sind von der Nutzung von Lendico Partnerprogramm ausgeschlossen. 9.8. Traffic-Qualität Die automatisierte Generierung von Views, Klicks, Leads und Sales über technische Systeme ist unzulässig 9.9. Daten-Nutzung Die durch Lendico Deutschland bereitgestellten Daten im Zusammenhang mit der Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen des Werbekunden, dürfen durch den Kooperationspartner nur für interne Zecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. 9.10. Verlinkung auf Drittanbieter Vorstehende Regelungen gelten auch für die Verlinkung auf Drittanbieter. 9.11. Freistellung von Forderungen Die vorstehend in Ziffer 9 fixierten Verpflichtungen gelten auch im Verhältnis der Kooperationspartner zum jeweiligen Werbekunden. Im Falle der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzforderungen des Werbekunden gegenüber Lendico Deutschland, die auf der Nichteinhaltung der in Ziffer 9.1 ??" 9.10 geregelten Vorgaben beruhen, stellt der Kooperationspartner die Lendico Deutschland von sämtlichen diesbezüglichen Forderungen frei . 9.12. Anspruch auf Unterlassung Sollten Verstöße gegen die Vorschriften aus den Ziffern 9.1 bis 9.8 festgestellt werden, kann Lendico Deutschland auch nachträglich die sofortige Änderung bzw. Unterlassung verlangen. 9.13. Kommunikation der Produkt-/Dienstleistungsmerkmale Bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen ist Wert auf eine homogene Darstellung der Produkt-/Dienstleistungsmerkmale zu legen. Die Herausstellung einzelner Merkmale ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn dies dazu führt, dass die generierten Neukunden ein größeres Risiko für den Werbekunden darstellen, als dies bei einer homogenen Darstellung der Produkt-/Dienstleistungsmerkmale der Fall wäre. Inhomogenes Vermarktungsvorgehen führt zum Verlust des Vergütungsanspruchs. Im Zweifelsfall kann sich der Kooperationspartner das Vermarktungsvorgehen vor Start der Vermarktung von Lendico Deutschland schriftlich bestätigen lassen. Die Bestätigung per Mail ist ausreichend.